Gewerbsmäßige Hunde-, Katzenhaltung / Hundetrainer Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz

Sachkundenachweis § 11

Wer beruflich als Tierbetreuer oder Hunde-, Katzentrainer arbeiten möchte, benötigt laut §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Dies schließt sowohl die gewerbsmäßige Zucht als auch die gewerbsmäßige Haltung von Wirbeltieren, sowie für private -nicht mobile Tierbetreuer, Tierrainer, Tierpensionen, Auslandstierschutz, Tierheim / tierheimähnliche Einrichtung, Import und Vermittlung von Auslandshunden ein.

.... schreibt vor, dass Jeder der gewerblich mit Tieren arbeiten möchte, die erforderliche Sachkunde besitzen muss. Wir bieten Ihnen Sachkundelehrgänge, Aus- und Fortbildungen an, die als Qualifikations-Nachweis zur Vorlage beim Veterinäramt gelten können. Unsere Lehrgänge sind nach § 4 Nr. 21 bb) UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit

Beruflicher oder gewerbsmäßiger Umgang mit Hunden ist erlaubnispflichtig!

Diese Ausbildungen / Qualifikationslehrgänge können Sie absolvieren:

Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes .

Lehrgang Sachkundenachweis § 11 TierSchG für Hundeausbilder / -Trainer und alle Interessierte.

mehr Informationen >>>>

Lehrgang Sachkundenachweis § 11 TierSchG für gewerbliche Hundehalter wie Tierpensionen, Hundesitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, Auslandstierschutz und alle Interessierte.

mehr Informationen >>>>

Lehrgang Sachkundenachweis § 11 TierSchG für gewerbliche Katzenhalter und Kleinsäuger wie Tierpensionen, Tiersitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, Auslandstierschutz und alle Interessierte.

mehr Informationen >>>>