Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz

Sachkundenachweis § 11

Wer beruflich als Tierbetreuer arbeiten möchte, benötigt laut §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung, ebenso als HundetrainerIn. Dies schließt sowohl die gewerbsmäßige Zucht als auch die gewerbsmäßige Haltung von Wirbeltieren, sowie für private Tierbetreuer, Tiertrainer, Tierpensionen, Auslandstierschutz, Tierheim / tierheimähnliche Einrichtung, Import und Vermittlung von Auslandshunden ein.

Wir sind ein Bildungsinstitut mit Schulstatus und bereiten ordnungsgemäß auf Berufe bzw. Prüfungen vor. Ob Sie sich beruflich neu orientieren bzw. weiterentwickeln möchten oder das Zusammenleben mit Ihrem Tier durch neue Erkenntnisse verbessern möchten. Daher bieten wir Ihnen Sachkundelehrgänge, Aus- und Fortbildungen an, die als Qualifikations-Nachweis zur Vorlage beim Veterinäramt gelten können. Unsere Lehrgänge sind nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Diese Ausbildungen / Qualifikationslehrgänge können Sie absolvieren: