Sachkundenachweis § 10 LandesHundeG

Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen

Nach § 10 des Landeshundegesetzes muss für folgende Rassen eine Sachkundeprüfung abgelegt werden:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander als auch mit anderen Hunden.

Die Haltung von Hunden bestimmter Rassen muss der zuständigen Behörde angezeigt und von dieser genehmigt werden. Diese Hunde müssen überall in der Öffentlichkeit an der kurzen Leine (1,5 m) und mit Maulkorb geführt werden. Auf dem eigenen, eingezäunten Gelände sowie auf besonders ausgewiesenen Hundefreilaufflächen dürfen diese Hunde ohne Leine laufen, müssen jedoch einen Maulkorb tragen.

Ausnahmen der Anlein- und Maulkorbpflicht:

Bestehen für Hunde bestimmter Rassen bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats, danach existiert eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Von dieser Anlein- und Maulkorbpflicht kann der eigene Hund ausgenommen werden, bis er frühestens mit 15 Lebensmonaten den Verhaltenstest (freiwillig) ablegen kann. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit Ihrem Hund nachweislich und regelmäßig (mindestens 14-tägig) an einer Junghundeausbildung, z.B. in der Hundeschule “Der-Hund”, teilnehmen.

Wenn Sie Ihren Hund danach noch ohne Leine und/oder Maulkorb führen möchten, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest absolvieren. Nach bestandener Verhaltensprüfung (auch Wesenstest genannt) existiert die allgemeine Anleinpflicht, die auch für 20/40-Hunde gilt. Voraussetzung für eine Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein bestandener Nachweis zur Sachkunde.

Die Sachkundeprüfung für Hunde bestimmter Rassen:

Der Multiple-Choice Fragebogen für Hunde bestimmter Rassen unterscheidet sich nur geringfügig vom Fragebogen für 20/40-Hunde. Allerdings müssen Sie als Halter eines Hundes bestimmter Rassen in der Summe mehr Fragen beantworten.

Wer darf den Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen abnehmen?
Diesen Fragebogen können Sie entweder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärzten oder einer anerkannten Stelle oder einem anerkannten Sachverständigen abnehmen lassen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen erfüllt werden?
Neben der Sachkunde müssen Sie zudem Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch ein Führungszeugnis. Der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und es muss eine artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung nachgewiesen werden. Alle übrigen Bestimmungen entsprechen denen der 20/40-Hunde. Die Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen ist beim Spaziergang immer mitzuführen!